Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Geschäftsbedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Pietro FIORENTINI Gastechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen unter Zugrundelegung des Kaufvertragsrechts. Diese gellen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals Ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Pietro FIORENTINI Gastechnik GmbH diese schriftlich bestätigt.
3. Nachträgliche Änderungen, die aufgrund unvollständiger Unterlagen des Vertragspartners oder Drittpersonen entstehen, werden berechnet.
II. Preise
1. An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns 3 Monate gebunden. Sie verstehen sich EXW inkl. Verpackung. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung FCA Liebermannstraße F2 / 402 – A-2345 Brunn am Gebirge (Incoterms 2020). Pietro FIORENTINI Gastechnik GmbH behält sich vor, den Transport auf Gefahr und Kosten des Käufers zu organisieren. Montage und Einstellarbeiten sowie die Inbetriebnahme sind nicht eingeschlossen und vom Vertragspartner zu erbringen.
2. Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler können von uns auch nachträglich korrigiert werden.
3. Nimmt der Vertragspartner bei Abrufaufträgen die Ware innerhalb der vereinbarten Frist nicht in vollem Umfang ab, so entfällt ein etwa gewährter Mengenrabatt für den gesamten Auftrag.
III. Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum. Die Fälligkeit der Rechnung ist vom Eingang der Ware oder dem Bestehen von Mängelansprüchen unabhängig,
2. wird die Rechnung durch den Vertragspartner nicht Fristgemäß bezahlt, so können vom Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem EURIBOR-Zinssatz verlangt werden.
3. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung ein, oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, sind wir zur Änderung der Zahlungsbedingungen oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
IV. Lieferfristen
1. Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem technische und kaufmännische Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Vertragspartner und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen und die
rechtzeitige Klarstellung voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist entsprechend verlängert.
2. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständiges Geschäft.
3. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
4. Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Vertragspartner nicht zur
5. Annullierung des Auftrags. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
V. Verpackung
1. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen mit aller gebotenen Sorgfalt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur Begleichung der Rechnung und aller sonstigen Forderungen aus laufender Rechnung das Eigentum des Lieferers. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang außerhalb eines Kontokorrentverhältnisses an Dritte weiter zu veräußern. Der Besteller tritt hiermit im Voraus die Kaufpreisforderung gegen den Dritten in Höhe des dem Lieferer zustehenden Rechnungsbetrages an den Lieferer ab. Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden, so erfolgen diese Arbeiten für den Lieferer. Dieser ist damit Miteigentümer an der neuen Sache in Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert in der neuen Sache ergibt. Der Besteller verwahrt die neue Sache für den Lieferer. Wird die Vorbehaltsware in ein Grundstück oder Gebäude eingebaut und wesentlicher Bestandteil, so tritt der Besteller seine Forderung, die ihm als Vergütung für den Einbau zusteht, sicherungshalber an den Lieferer in Höhe der diesem noch zustehenden Rechnungsbetrages ab, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Der Besteller ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern oder zu verarbeiten oder in ein Grundstück oder Gebäude Eigentumsvorbehalt nicht durch Abtretungsverbote des Dritterwerbers gegenstandslos wird.
VII. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auch bei Frachtfreier Lieferung auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung unsere Betriebsräume verlassen hat. Verzögert der Vertragspartner die Absendung, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf schriftliches Verlangen des Vertragspartners wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch -, Transport- und Feuerschaden versichert.
3. Versandvorschriften werden von uns beachtet, dagegen übernehmen wir keine Haftung für die vom Besteller vorgegebene Verfrachtung.
VIII. Sonderleistungen
1. Inbetriebnahme ist eine zusätzliche Leistung und wird gesondert berechnet. Die Berechnung kann pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Reisekosten, Tage-, Auslösungsgelder und, wenn erforderlich, mit Nächtigungskosten erfolgen. Zuschläge für Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeiten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegzeiten werden als Arbeitszeit verrechnet.
2. Wird die Gerätemontage durch den Vertragspartner oder einen von ihm beauftragten Dritten ausgeführt, so sind die jeweils gültigen Betriebs und Montagevorschriften des Lieferers zu beachten (Kurzfassungen sind den meisten Geräten beigepackt, Betriebsanleitungen können von der Home-page von Pietro Fiorentini spa. www.fiorentini.com in den diversen Sprachen heruntergeladen werden).
3. Das Urheberrecht an den von uns zur Verfügung gestellten Betriebsanleitungen (sowohl vom Herstellerwerk als auch von Fiorentini Gastechnik), Abbildungen, Schemata oder sonstige Unterlagen verbleibt bei uns. Vervielfältigungen sind nur unverändert mit Quellenangabe gestattet.
IX. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tage der Auslieferung.
2. Die Feststellung der Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden (Rügepflicht). Bei Verletzung der Rügepflicht sind wir von jeder
Gewährleistung frei. Die mangelhaften Geräte oder Geräteteile sind uns umgehend zuzusenden bzw. das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen.
3. Bei Ansprüchen aus der Mängelhaftung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung der mangelhaften Geräte oder Geräteteile oder zur Ersatzlieferung, nach Absprache mit unserem Herstellerwerk, berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die mangelfeie Lieferung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, Betriebsverluste, entgangene Gewinne usw. sind in jedem Falle ausgeschlossen.
4. Für Beschilderungen, welche auf Grund unrichtiger oder ungenügender Angaben über die Betriebsverhältnisse, durch unsachgemäße Behandlung oder Anbringung der Geräte oder deren übermäßige Beanspruchung oder natürliche Abnutzung entstehen, kommen wir nicht auf.
5. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Vertragspartner oder Drittpersonen ohne unsere schriftliche Genehmigung Änderungen oder Reparaturen an unseren Geräten vornehmen.
X. Haftung aus sonstigen Gründen
1. Soweit gesetzlich zulässig, sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produktentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht soweit der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
XI. Warenrücknahme
1. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückgabe der von uns ordnungsgemäß gelieferten Waren. Eine Rückgabe ist nur bei original verpackten Geräten nach unserer vorherigen, Zustimmung möglich. Bei Rücknahme wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20% des Rechnungsbetrages abgezogen.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist A-2345 Brunn am Gebirge. Ferner ist das in Österreich geltende Recht maßgebend.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist das Handelsgericht Wien.
XIII. Wirksamkeit
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.